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Unser Hygienekonzept – COVID-19 / Corona

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Sigle Computer Services GbR

COVID – 19 Hinweise

Sehr geehrte Kunden und Kundinnen,
um in der derzeitigen pandemischen Lage (Alarmstufe II) die Sicherheit und Anforderungen garantieren zu können, die die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgibt, müssen alle Termine vorab telefonisch vereinbart werden. Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: +49 176 76293962

Dies ist insbesondere bei Abgabe oder Abholung Ihres Geräts zu beachten, da wir alle notwendigen Informationen vorher telefonisch mit Ihnen abklären und Ihr Gerät außerhalb der Geschäftsräume an der Tür abgegeben oder abgeholt werden muss, was nur zum vereinbarten Termin möglich ist.

Das Hygienekonzept

Unser Hygienekonzept sieht folgende Verhaltensweisen in unseren Geschäftsräumen vor:

Es gilt 2G. Der Zutritt ist nur geimpften und genesenen Personen gestattet. Ein entsprechender Nachweis sowie ein amtliches Ausweisdokument müssen beim Betreten der Geschäftsräume vorgezeigt werden.

Ausnahmen gelten für folgende Personengruppen, sofern sie einen tagesaktuellen negativen Antigentest vorweisen können:

  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grund schule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
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Sollten Sie keinen Impf- oder Genesenenausweis vorweisen können, kann Ihr Gerät vor der Tür in Empfang genommen werden. Auch hier gilt die vorgegebene Abstands- und Maskenpflicht
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Abstand und Maskenpflicht

  1. Bitte halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand von der nächsten Person.
  2. Es gilt die medizinische Maskenpflicht. Das Betreten der Geschäftsräume ist nur beim Tragen einer FFP2-Maske oder vergleichbaren Maske (z.B. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) gestattet.

Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe hat durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen.

Unsere Schutzmaßnahmen gegen Covid19 / Corona

Unsere Geschäftsräume werden in regelmäßigen Abständen für einen vorgeschriebenen Zeitraum gesamtheitlich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch zu garantieren und die Ansteckungsgefahr über den Aerosolweg zu minimieren.

Bitte beachten Sie auch die generellen Hygieneregeln:

Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände sowohl vor als auch nach einem Besuch gründlich.

Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch und wenden Sie sich dabei von anderen ab. Ist kein Taschentuch griffbereit, halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Kooperation.

Unsere Schutzmaßnahmen gegen Covid19 / Corona